Alle Zeichen deuten darauf hin, dass das Marktstammdatenregister am 31.01.2019 online geht. Damit verbunden ist die Pflicht für jeden PV-Anlagenbetreiber diese beim Marktstammdatenregister zu melden (auch Speicher), deren Anlage noch in Betrieb ist. Wir betonen, dass es auch die Anlagen betrifft, die bereits bei der Bundesnetzagentur gemeldet sind. Also alle!
Eine gute Nachricht vorweg. SPR Energie kann dies mit Ihrer Vollmacht auch für Sie übernehmen. Wenden Sie sich dazu einfach an unseren Mitarbeiter Herrn Kraus unter 04668 / 95 86 3 – 0. Wir berechnen dafür einmalig 49 Euro netto.
Es müssen beim Marktstammdatenregister (Link: https://www.marktstammdatenregister.de/) alle Einheiten registriert werden, die bei Ihnen installiert sind. Dies umfasst nach unserem derzeitigen Kenntnisstand EEG- und KWK-Anlagen, z.B.: PV-Anlagen, BHKW und private Stromspeicher. Benötigte Stammdaten sind Standortdaten, Kontaktinformationen, Unternehmensform, technische Anlagendaten und technische Zuordnungen (Netzanschlusspunkt). Bis auf die personenbezogenen und sensiblen Daten (z.B. Name des Betreiber, die exakten Standortdaten) werden zukünftig die registrierten Daten öffentlich einsehbar sein. Die Registrierung der Bestandsanlagen muss bis zum 30. Juni 2019 abgeschlossen sein, sonst werden ab dem 01. Juli 2019 die Ansprüche auf Zahlungen nach EEG und KWKG bis zur Vollendung nicht fällig, das gilt auch für Abschlagszahlungen!