Wenn wir Services an Anlagen durchführen, die wir erstmalig ansteuern, finden wir oft nur einen handschriftlichen Stringplan, oder es existiert gar keine Dokumentation. Das kann und darf nicht sein. Wenn Sie nicht wissen, aus welchen Komponenten ihre Anlage besteht, welche Garantien für diese existieren und ob alle Komponenten, sowie die Gesamtanlage selbst, allen Vorgaben und Normen konform ist, sprechen Sie uns unbedingt an.
Wir machen uns ein Bild von Ihrer Anlage und bereiten alle benötigten Daten für Sie auf. Nur mit einer umfangreichen Dokumentation sind Sie für den Servicefall gerüstet und dieser wird kommen. Letztendlich stellt eine PV-Anlage auch nach erfolgter EEG-Vergütung noch einen Wert dar und dann schneidet eine ‚scheckheftgepflegte‘ Anlage sicherlich deutlich besser ab, als eine nahezu undokumentierte, oder versuchen Sie einmal bereits heute ein aktuelles Rating ihrer Anlage darzustellen.
Fehlerdokumentation
Wenn es zu einem Fehler bei einer PV-Anlage kommt, muß zeitnah festgestellt werden, welcher Fehler vorliegt, welche Komponenten wie weit betroffen sind, welche ersten Maßnahmen getroffen werden müssen, um ein weiteres Risiko zu minimieren und welche Ursache den Fehler ausgelöst hat. Diese Angaben ermitteln wir und dokumentieren sie so, daß ein weiterer Service und die Fehlerbehebung erfolgen können.
Ertragsausfall Dokumentation
Viele Fehler haben einen Ertragsausfall zur Folge. Gegen diesen gibt es Möglichkeiten zur Absicherung. In der Nachweispflicht müssen Ertragsausfälle plausibel hergeleitet werden. In der Vergangenheit haben wir bereits hunderte Male Ertragsausfallberechnungen gemacht, die auch der strengen Prüfung von Versicherungen Stand halten. Hier können wir Ihnen helfen.
Eisman Abrechnung
Das Einspeisemanagement bedeutet eine zeitweilige Reduzierung der Einspeiseleistung von PV-Anlagen. Ohne Einspeisemanagement könnte es zur Überlastung von Netzabschnitten und zu Versorgungsausfällen kommen.
Von der Maßnahme betroffene Anlagenbetreiber sind für 95 Prozent der entgangenen Einnahmen zu entschädigen, zuzüglich der zusätzlichen Aufwendungen und abzüglich der ersparten Aufwendungen. Der Netzbetreiber, in dessen Netz die Ursache für die Reduzierung liegt, hat die Kosten der Entschädigung zu tragen.
Anbei die Formel, für den Fall, dass Sie die Abrechnung selbst durchführen möchten, schließlich liegt die Pflicht für den Nachweis entgangener Vergütung beim Anlagenbetreiber.
Weitere Informationen zum Einspeisemanagement
Gutachten
Wir haben Mitarbeiter aus unterschiedlichen Bereichen zum Sachverständigen für Photovoltaik-Anlagen (TÜV) ausbilden lassen, so dass wir in der Lage sind, fundierte Gutachten zu jedem möglichen Problem an PV-Anlagen zu erstellen, für Betreiber, Hersteller, Versicherer, Installateure, Inverstoren und die Energieversorger.